BERLIN. Christoph Meyer MdB, Landesvorsitzender der FDP Berlin, zur heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung, die Bundestagswahl 2021 in 455 Wahlbezirken wiederholen zu lassen:

 

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Teil-Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Es ist gut, dass jetzt Rechtsklarheit besteht, auch wenn die Wahlwiederholung 29 Monate nach der Bundestagswahl sicherlich zu Verzerrungen führen wird. Wichtig ist jetzt, dass alle politischen Akteure in Berlin sich darum bemühen, für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung im Februar zu werben, denn jede Stimme die nicht abgegeben wird, kann die Vertretung Berlins im Deutschen Bundestag zugunsten der übrigen 15 Bundesländer schmälern.

Die Wahlwiederholung in Berlin wird die Regierungsmehrheit im Bundestag nicht wesentlich ändern. Umso wichtiger ist es, dass die Wahl als Zeichen genutzt wird, um die Stimme der Vernunft in der Regierung zu stärken. Darum braucht es eine starke FDP. Gerade in diesen schweren politischen Zeiten sind Freie Demokraten ein Garant für Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Wir arbeiten entschieden für die bürgerliche Mitte unserer Gesellschaft.“

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner

Log in with your credentials

Forgot your details?