Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

nach dem bis heute andauernden, völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 mussten wir am 7. Oktober 2023 ansehen, wie die islamistische Terrororganisation Hamas unsere Freundinnen und Freunde in Israel heimtückisch attackierte und bestialische Verbrechen an der Zivilbevölkerung Israels, an Babys, Kindern und Jugendlichen, Frauen, Alten und Kranken verübte und sich dann mit 239 Geiseln in den Gaza-Streifen zurückzog. Dies war und ist eine neue Dimension der Grausamkeit im seit Jahrzehnten schwellenden Nah-Ost-Konflikt. Es schmerzt und macht fassungslos, dass auch in Deutschland versucht wird, diesen nicht nur antiisraelischen, sondern antisemitischen Überfall zu rechtfertigen.

Wir Freie Demokraten stehen nach wie vor, nicht nur aus historischer Verantwortung Deutschlands, bedingungslos an der Seite Israels als einzigen demokratisch verfassten Staat des Nahen Ostens, aber auch klar an der Seite jüdischen Lebens überall auf der Welt, das sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen westlichen Staaten durch ein Erstarken des Antisemitismus bedroht sieht. Der Umstand, dass es in unser Hauptstadt Berlin No-Go-Areas für Jüdinnen und Juden gibt, ist nicht hinnehmbar. Unser aller Freiheit wird damit bedroht. Der Rechtstaat ist auch hier nachdrücklich gefordert, antisemitischem Treiben mit aller Konsequenz Einhalt zu gebieten. Denn „Nie wieder!“ darf nicht nur eine leere Worthülse sein.

In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht den inhaltlich im Wesentlichen noch unter dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz als Bundesfinanzminister entwickelten Zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes, mit dem zur Bewältigung der Corona-Pandemie nicht benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro als Rücklage in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) überführt wurden, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit stärkt das Bundesverfassungsgericht die insbesondere von uns Freien Demokraten immer wieder verteidigte Schuldenbremse des Grundgesetzes, die auch Vertreterinnen und Vertreter von CDU und CSU, wie der aktuelle Regierende Bürgermeister Kai Wegner und sein Finanzsenator Stefan Evers, immer wieder aufweichen wollen.

Die Schuldenbremse ist kein Selbstzweck. Sie schützt die nachfolgenden Generationen vor einer finanziellen Überforderung durch erdrückende Kreditlasten und wahrt ihnen politische Spielräume in der Zukunft. Sie ist damit ein Instrument zur Wahrung der Demokratie.

Mit dieser Entscheidung aus Karlsruhe kommen freilich weitere Herausforderungen auf die Bundesregierung und die sie tragende Regierungskoalition zu. Aber nicht nur die Politik im Bund, sondern gleichermaßen in den Ländern muss, wie wir als Freie Demokraten dies seit Jahren einfordern, politische Vorhaben und Ausgaben priorisieren, statt durch Schulden oder Steuererhöhungen zu versuchen, alle möglichen Interessen mit der fiskalischen Gießkanne zu bedienen.

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Zukunftsfinanzierungsgesetz sowie das Wachstumschancengesetz beschlossen, die beide in Federführung im Bundesfinanzministerium entstanden sind. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Mit dem Wachstumschancengesetz werden Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert und Bürokratie im Steuerverfahrensrecht abgebaut.

Die Unternehmen in Deutschland leiden an einem Bürokratie-Burn-Out. Daher brauchen wir dringend eine Zeitenwende auch und gerade im Bereich der Bürokratie. Bürokratieentlastung ist eine Entlastung, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht belastet. Es ist daher zu begrüßen, dass Bundesjustizminister Buschmann ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Zusammen mit dem Wachstumschancengesetz soll so im ersten Schritt ein Bürokratie-Ballast für die Wirtschaft von mehr als 2,3 Milliarden Euro jährlich abgeworfen werden. Das alles ist ein richtiger Schritt, dem noch weitere Schritte zur Bürokratieentlastung folgen müssen.

Mehr als die Hälfte der Bürokratielasten in Deutschland kommen jedoch aus der EU. Deswegen reichen Maßnahmen allein in Deutschland nicht aus. Auf Betreiben des Bundesjustizministers hat die Bundesregierung mit Frankreich eine Entlastungsinitiative gestartet. Auf der gemeinsamen Kabinettsklausur haben Deutschland und Frankreich ein Impulspapier mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur wirtschaftlichen Stärkung Europas beschlossen. Natürlich muss das Thema Bürokratieentlastung und Flexibilisierung auch im Europawahlkampf im kommenden Jahr für uns Freie Demokraten prägend sein.

 

Abschließend möchte ich auch namens des Ortsvorstandes ganz herzlich unserem ehemaligen langjährigen Ortsvorsitzenden Reinhard Frede zu seinem heutigen 70. Geburtstag gratulieren. Lieber Reinhard, wir wünschen Dir alles Gute, vor allem beste Gesundheit und Schaffenskraft und danken Dir, dass du auch weiterhin in der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg die liberale Fahne in der Kommunalpolitik hochhältst.

 

Auf Feedback und den Austausch mit Ihnen und Euch zu den aktuellen politischen Themen freue ich mich und verbleibe mit vielen Grüßen.

 

Ihr

André Byrla

Ortsvorsitzender

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